Behandlungspflege bei Kinova Care
Als ambulanter Pflegedienst in Hamburg & Umgeung bietet Kinova Care qualifizierte Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen medizinische Pflegeleistungen zuverlässig in Ihrem Zuhause - mit klaren Abläufen, festen Ansprechpartnern und moderner Organisation.
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Persönliche Bezugspflege
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Digitale & transparente Abläufe
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Verlässlich erreichbar
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Stark vernetzt im Gesundheitswesen
Was gehört zur Behandlungpflege?
Medikamentengabe
Injektionen (z. B. Insulin oder Heparin)
Wundversorgung und Verbandwechsel
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Anlegen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Katheter und Stomaversorgung
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Behandlungspflege eignet sich für:
Menschen mit ärztlicher Verordnung
Patientinnen und Patienten nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
Menschen mit chronischen Erkrankungen
Angehörige, die medizinische Pflege nicht selbst übernehmen können
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Behandlungspflege wird in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Organisation der Versorgung.
Ärztliche Verordnung (SGB V)
Die Behandlungspflege wird durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.Ergänzende Pflegeleistungen
Bei bestehendem Pflegegrad kann Behandlungspflege mit Leistungen der Pflegekasse kombiniert werden.
Unser moderner Pflegeansatz
Bei Kinova Care verbinden wir persönliche Pflege mit klaren Strukturen und digitaler Unterstützung.
Persönliche & würdevolle Pflege
Qualifiziertes Pflegefach- und Pflegehilfspersonal
Feste Ansprechpartner & klare Kommunikation
Engmaschige Unterstützung bei Pflegegradantrag, Begutachtung und Widerspruch
Spürbare Entlastung für Angehörige
Was Pflegekund:innen über uns sagen
Häufig gestellte Fragen
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Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Ziel ist es, eine sichere medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
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Behandlungspflege können Menschen erhalten, die eine ärztliche Verordnung für medizinische Pflegeleistungen haben. Diese Leistungen werden unabhängig von einem Pflegegrad gewährt und können von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.
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In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Behandlungspflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Leistungen werden nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) abgerechnet.
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Zunächst stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Behandlungspflege aus. Anschließend wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, der die medizinischen Leistungen zu Hause durchführt und die Abrechnung mit der Krankenkasse organisiert.
Wir sind gut vernetzt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir sind für Sie da
Sana Sidibeh
Inhaber & Geschäftsführer
Wir klären gemeinsam:
welche medizinischen Leistungen verordnet werden können
wie die Abrechnung mit der Krankenkasse funktioniert
wie die Behandlungspflege zu Hause organisiert wird
Oder sprechen Sie direkt mit uns:
📞04101 - 784 2930





