Pflegeberatung (§37.3 SGB XI) bei Kinova Care

Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben.

Kinova Care führt diese Beratungsbesuche in Hamburg und Umgebung persönlich bei Ihnen zu Hause durch – verständlich, unterstützend und praxisnah.

Ein Mann schwarz macht die Pflegeberatung mit zwei Damen. Ein Tofchter und die ältere Dame.
  • Persönliche Bezugspflege

  • Digitale & transparente Abläufe

  • Verlässlich erreichbar

  • Skizzierte Handshake-Grafik

    Stark vernetzt im Gesundheitswesen

Was gehört zur Pflegeberatung?


Abstimmung zur häuslichen Pflege

Tipps zur Pflege und zum Umgang im Alltag



Beratung zu Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten


Informationen zu weiteren Pflegeleistungen

Einschätzung der aktuellen Pflegesituation


  • Die Pflegeberatung ist verpflichtend für:

    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 (halbjährlich)

    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 (vierteljährlich)

    • Menschen, die 100% Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden

    • Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenlos.
      Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

    • Wir übernehmen die Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Pflege in Hamburg: Grundpflege, Behandlungspflege & Betreuung zu Hause. Persönlich, strukturiert & zuverlässig. Jetzt kostenlos beraten lassen.

Unser moderner Pflegeansatz

Bei Kinova Care verbinden wir persönliche Pflege mit klaren Strukturen und digitaler Unterstützung.

  • Persönliche & würdevolle Pflege

  • Qualifiziertes Pflegefach- und Pflegehilfspersonal

  • Feste Ansprechpartner & klare Kommunikation

  • Engmaschige Unterstützung bei Pflegegradantrag, Begutachtung und Widerspruch

  • Spürbare Entlastung für Angehörige

Was Pflegekund:innen über uns sagen

Häufig gestellte Fragen

  • Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

  • Die Beratung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab.

  • Wenn die verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI nicht wahrgenommen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Deshalb ist es wichtig, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen.

  • Nein. Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenlos. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Wir sind gut vernetzt

  • Logo mit rotem Text 'medical' und schwarzem Text 'Wundmanagement'
  • Logo mit einem roten Suppenschöpfer, der einen weißen Kreuz trägt, neben dem Text 'Apotheke' und 'am Bahrenfelder Bahnhof'
  • Logo des Bundesverbands Privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir sind für Sie da

Ein lächelnder Mann mit einem dunklen Haarschnitt und Bart trägt ein dunkelgraues T-Shirt, im Hintergrund sind weitere Menschen in einem hell erleuchteten Raum.

Sana Sidibeh
Inhaber & Geschäftsführer

Wir klären gemeinsam:

  • wie die Pflege im Alltag organisiert werden kann

  • welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt

  • welche Leistungen Ihnen zustehen

Oder sprechen Sie direkt mit uns:
📞 04101 - 784 2930