Pflegeberatung (§37.3 SGB XI) bei Kinova Care
Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben.
Kinova Care führt diese Beratungsbesuche in Hamburg und Umgebung persönlich bei Ihnen zu Hause durch – verständlich, unterstützend und praxisnah.
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Persönliche Bezugspflege
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Digitale & transparente Abläufe
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Verlässlich erreichbar
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Stark vernetzt im Gesundheitswesen
Was gehört zur Pflegeberatung?
Abstimmung zur häuslichen Pflege
Tipps zur Pflege und zum Umgang im Alltag
Beratung zu Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten
Informationen zu weiteren Pflegeleistungen
Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
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Die Pflegeberatung ist verpflichtend für:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 (halbjährlich)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 (vierteljährlich)
Menschen, die 100% Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden
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Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenlos.
Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.Wir übernehmen die Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Unser moderner Pflegeansatz
Bei Kinova Care verbinden wir persönliche Pflege mit klaren Strukturen und digitaler Unterstützung.
Persönliche & würdevolle Pflege
Qualifiziertes Pflegefach- und Pflegehilfspersonal
Feste Ansprechpartner & klare Kommunikation
Engmaschige Unterstützung bei Pflegegradantrag, Begutachtung und Widerspruch
Spürbare Entlastung für Angehörige
Was Pflegekund:innen über uns sagen
Häufig gestellte Fragen
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Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.
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Die Beratung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab.
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Wenn die verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI nicht wahrgenommen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Deshalb ist es wichtig, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen.
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Nein. Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenlos. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Wir sind gut vernetzt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir sind für Sie da
Sana Sidibeh
Inhaber & Geschäftsführer
Wir klären gemeinsam:
wie die Pflege im Alltag organisiert werden kann
welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt
welche Leistungen Ihnen zustehen
Oder sprechen Sie direkt mit uns:
📞 04101 - 784 2930





