Als ambulanter Pflegedienst bietet Kinova Care Verhinderungspflege für Pflegebedürftige, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Wir übernehmen die Pflege zuverlässig und sorgen für eine sichere Versorgung im gewohnten Umfeld.
Verhinderungspflege bei Kinova Care
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Persönliche Bezugspflege
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Digitale & transparente Abläufe
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Verlässlich erreichbar
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Stark vernetzt im Gesundheitswesen
Was gehört zur Verhinderungspflege ?
Unterstützung bei der Grundpflege
Hilfe im Alltag und bei der Mobilität
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Betreuung und Entlastung im Alltag
Hauswirtschaftliche Unterstützung bei Bedarf
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Verhinderungspflege eignet sich für:
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad
Angehörige, die vorübergehend verhindert sind
Familien, die Entlastung im Pflegealltag benötigen
Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause versorgt werden möchten
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Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse und kann jährlich in Anspruch genommen werden.
Mögliche Finanzierung:
Verhinderungspflege (§39 SGB XI) für die Vertretung der Pflegeperson.
Kombination mit Kurzzeitpflege
Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können teilweise zusätzlich verwendet werden.Selbstzahler-Leistungen
Zusätzliche Leistungen können bei Bedarf privat organisiert werden.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Möglichkeiten.
Unser moderner Pflegeansatz
Bei Kinova Care verbinden wir persönliche Pflege mit klaren Strukturen und digitaler Unterstützung.
Persönliche & würdevolle Pflege
Qualifiziertes Pflegefach- und Pflegehilfspersonal
Feste Ansprechpartner & klare Kommunikation
Engmaschige Unterstützung bei Pflegegradantrag, Begutachtung und Widerspruch
Spürbare Entlastung für Angehörige
Was Pflegekund:innen über uns sagen
Häufig gestellte Fragen
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Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die genutzt werden kann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen. In dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung.
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Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab 2, die bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt werden. Die Leistung dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
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Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Leistungen können flexibel verteilt werden, je nach Bedarf der Familie.
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Verhinderungspflege wird über die Pflegekasse beantragt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, der Planung und der Organisation der Vertretungspflege.
Wir sind gut vernetzt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir sind für Sie da
Sana Sidibeh
Inhaber & Geschäftsführer
Wir klären gemeinsam:
wann Verhinderungspflege sinnvoll ist
welche Leistungen Ihnen zustehen
wie die Vertretung organisiert werden kann
Oder sprechen Sie direkt mit uns:
📞 04101 - 784 2930





